Tanja Schoppach Immobilien im Märkischen + Oberbergischen Kreis
Tanja Schoppach Immobilien im Märkischen + Oberbergischen Kreis 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tanja Schoppach Immobilien in Kierspe-Rönsahl

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tanja Schoppach Immobilien, vertreten durch Tanja Schoppach, Kerspeweg 25a , 58566 Kierspe-Rönsahl (im folgenden Makler genannt) und ihren Geschäftspartnern.

 

  1. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

     

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm erteilten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Gibt er die Informationen gleichwohl weiter und schließt der Dritte den vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag ab, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.

     

  3. Alle Angaben stammen vom Eigentümer und sind ohne Gewähr. Zwischenverkauf und Vermietung-/Verpachtung sind vorbehalten.

     

  4. Die Courtage ist fällig nach notarieller Beurkundung bei Verkauf oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages, z. B. Miervertrag bei Vermietung.

     

  5. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

     

  6. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, oder das Objekt vom Konkurs bzw. Vergleichsverwalter erwirbt oder direkt von der Gläubigerbank erworben wird.

     

  7. Ein Provisionsanspruch steht Tanja Schoppach Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten durch die Firma Tanja Schoppach Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

     

  8. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.

     

  9. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus einem anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

     

  10. Tanja Schoppach Immobilien hat den Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Firma Tanja Schoppach Immobilien, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tanja Schoppach Immobilien auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, Tanja Schoppach Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.

     

  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruch von Bedeutung sind. Dies Gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Makler unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten den vereinbarten Kaufpreis mitteilen. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Ablichtung des Kaufvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruches Gebrauch.

     

  12. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten und gesondert ausgewiesen. 

     

  13. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

     

  14. Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträger zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.

  15. Diese Bedingungen gelten für auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

     

  16. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

     

  17. Sollte eine Bestimmung diese Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der beabsichtigten am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Meinerzhagen.

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